Nun ist Ihr Sonnenschein endlich da und Sie können schöne Momente mit ihm genießen! Doch gerade nach der Geburt wird in Bezug auf Formalitäten einiges auf Sie zukommen, wie z. B. die Beantragung des Elterngeldes oder die Eintragung in das Einwohnermeldeamt.

Damit Sie in dieser ersten aufregenden Zeit mit Ihrem Liebling auch sicher nichts vergessen, sehen Sie im Folgenden alle wichtigen Erledigungen auf einen Blick.

Einiges können sie vielleicht schon in der Mutterschutzzeit vor der Geburt Ihres Babys vorbereiten.

Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde sollten Sie innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt beantragen. Allerdings kümmern sich heute auch viele Krankenhäuser um die Anmeldung Ihres Babys und leiten Ihre Unterlagen an das ortsansässige Standesamt weiter. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, müssen Sie die Geburtsurkunde nur noch abholen.

Um die Geburtsurkunde überhaupt erstellen zu können brauchen Sie bzw. das Standesamt

  • eine Geburtsbescheinigung der Klinik/ des Geburtshauses oder der Hebamme ( bei Hausgeburten), je nachdem wo Sie entbunden haben
  • einen gültigen Personalausweis von beiden Elternteilen: Bei verheirateten Paaren, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde (Kopie) und bei nicht verheirateten Paaren, die Geburtsurkunde von beiden Elternteilen (Kopie)
  • die Vaterschaftsanerkennung bzw. Sorgeerklärung des Vaters

Sie erhalten zusätzlich zur normalen Geburtsurkunde auch zweckgebundene Geburtsurkunden vom Standesamt. Diese Originale müssen Sie dann bei der Antragsstellung beispielsweise für das Kindergeld einreichen.

Einwohnermeldeamt

Der nächste Schritt nach der Beantragung der Geburtsurkunde ist die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Zu meist wird das Einwohnermeldeamt vom Standesamt über den neuen Erdenbürger benachrichtigt. Sollte dies nicht so sein, brauchen Sie für die Registrierung folgende Dokumente:

  • Einen gültigen Personalausweis (oder Pass)
  • Die Geburtsurkunde Ihres Babys
  • Evtl. auch die Vaterschaftsanerkennung bei unehelichen Kindern

Sie könnten gleichzeitig auch einen Kinderausweis ausstellen lassen, damit Sie mit Ihrem Baby auch in den Urlaub fahren können. Hierfür brauchen Sie dann zusätzlich noch ein biometrisches Passfoto.

Kindergeld

Kindergeld können Sie nur mit der Geburtsurkunde beantragen, daher funktioniert das erst nach der Geburt. Damit Sie sich hierbei den Stress ersparen, ist es für Sie sicherlich hilfreich, wenn Sie bereits vor dem Geburtstermin alles Notwendige vorbereiten. Sobald Sie die Geburtsurkunde erhalten haben, können Sie die gewünschten Geburtsdaten noch eintragen.

Beantragt wird das Kindergeld dann bei der Familienkasse oder dem Arbeitsamt. Rückwirkend wird das Kindergeld nur für ein halbes Jahr bezahlt, warten Sie mit dem Antrag also nicht zu lange. Sie erhalten in der Regel vom Standesamt eine spezielle Ausführung der Geburtsurkunde für den Antrag des Kindergeldes, diese müssen Sie zusammen mit dem ausgefüllten Antrag einreichen.

Noch mehr Service? Eine Familienkasse in Ihrer Nähe und Antragsformulare finden Sie hier.

Elterngeld

Das Elterngeld sollten Sie ebenfalls wie das Kindergeld schnellst möglichst bei der Elterngeldstelle des Jugendamtes beantragen, denn hier gibt es auch wieder eine maximale Anzahl an Monaten, bei denen rückwirkend bezahlt wird. Hier sind es allerdings nur 3 Monate.

Sie brauchen folgende Unterlagen für die Beantragung:

  • Unterschriebener Antrag auf Elterngeld (wenn beide das Sorgerecht besitzen, müssen auch beide Elternteile unterschreiben)
  • Originale Geburtsurkunde Ihres Babys (spezielle Ausführung der Geburtsurkunde für den Antrag des Elterngeldes, den Sie in der Regel vom Standesamt erhalten)
  • Einkommensnachweise beider Elternteile (wenn nur ein Partner das Elterngeld beantragt, dann reicht der Einkommensnachweis dieses Partners).  Dazu muss der Arbeitgeber ein Formblatt ausfüllen.
  • Krankenkassenbescheinigung über Mutterschaftsgeldzahlung
  • Nachweis von bereits vorhandenen Kindern
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Mutterschaftsgeldzuschuss (nach der Entbindung)

Den Antrag und die Bescheinigung (Krankenkasse, Arbeitgeber) können Sie online herunterladen.

Elternzeit

Wenn Sie berufstätig sind, sollten Sie die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Wissen Sie schon früher Bescheid, können Sie dies auch schon früher mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Wichtig ist hierbei eine schriftliche Beantragung und die Angabe über die Dauer darf nicht vergessen werden, so können spätere Streitigkeiten und Diskussionen vermieden werden.

 

Die Dauer der Elternzeit beschränkt sich auf max. 3 Jahre. Sie kann von beiden Partnern nacheinander, gleichzeitig oder auch nur von einem alleine genommen werden. Je nachdem für welche Variante Sie sich entscheiden, errechnet sich die Dauer für den Einzelnen. Den Antrag erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber.

Kranken­versicherung

Bei der Krankenversicherung können Sie sich dann etwas mehr Zeit lassen, denn Ihr Baby ist Dank des deutschen Gesundheitssystems automatisch krankenversichert. Sie können Ihren Schatz innerhalb der ersten zwei Monate schriftlich anmelden. Für die Anmeldung benötigen Sie die Geburtsurkunde (spezielle Ausführung der Geburtsurkunde für die Krankenversicherung, die Sie in der Regel vom Standesamt erhalten).

Sind beide Elternteile bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, so wird Ihr Kind beim berufstätigen und/oder besserverdienenden Elternteil mitversichert. Ob Ihr Kind privat oder gesetzlich versichert wird, hängt von der Krankenversicherung der Eltern ab. Ist ein Elternteil privat versichert, so muss auch Ihr Baby in der Regel privat versichert werden. Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse (zumeist auch online).

Wenn Sie dies alles erledigt haben, kann nichts mehr schief gehen und Sie können die gemeinsamen Stunden mit Ihrer Familie und vor allem mit  Ihrem Liebling genießen!