Nun ist dein Sonnenschein endlich da und du kannst schöne Momente mit ihm genießen! Doch gerade nach der Geburt wird in Bezug auf Formalitäten einiges auf dich zukommen, wie z. B. die Beantragung des Elterngeldes oder die Eintragung in das Einwohnermeldeamt.

Damit du in dieser ersten aufregenden Zeit mit deinem Liebling auch sicher nichts vergisst, siehst du im Folgenden alle wichtigen Erledigungen auf einen Blick.

Einiges kannst vielleicht schon in der Mutterschutzzeit vor der Geburt deines Babys vorbereiten.

Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde solltest du innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt beantragen. Allerdings kümmern sich heute auch viele Krankenhäuser um die Anmeldung deines Babys und leiten deine Unterlagen an das ortsansässige Standesamt weiter. Wenn dies bei dir der Fall ist, musst du die Geburtsurkunde nur noch abholen.

Um die Geburtsurkunde überhaupt erstellen zu können brauchst du bzw. das Standesamt

  • eine Geburtsbescheinigung der Klinik/ des Geburtshauses oder der Hebamme (bei Hausgeburten), je nachdem wo du entbunden hast
  • einen gültigen Personalausweis von beiden Elternteilen: Bei verheirateten Paaren, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde (Kopie) und bei nicht verheirateten Paaren, die Geburtsurkunde von beiden Elternteilen (Kopie)
  • die Vaterschaftsanerkennung bzw. Sorgeerklärung des Vaters

Du erhälst zusätzlich zur normalen Geburtsurkunde auch zweckgebundene Geburtsurkunden vom Standesamt. Diese Originale musst du dann bei der Antragsstellung beispielsweise für das Kindergeld einreichen.

Einwohnermeldeamt

Der nächste Schritt nach der Beantragung der Geburtsurkunde ist die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Zu meist wird das Einwohnermeldeamt vom Standesamt über den neuen Erdenbürger benachrichtigt. Sollte dies nicht so sein, brauchst du für die Registrierung folgende Dokumente:

  • Einen gültigen Personalausweis (oder Pass)
  • Die Geburtsurkunde deines Babys
  • Evtl. auch die Vaterschaftsanerkennung bei unehelichen Kindern

Du kannst gleichzeitig auch einen Kinderausweis ausstellen lassen, damit du mit deinem Baby auch in den Urlaub fahren kannst. Hierfür brauchst du dann zusätzlich noch ein biometrisches Passfoto.

Kindergeld

Kindergeld kannst du nur mit der Geburtsurkunde beantragen, daher funktioniert das erst nach der Geburt. Damit du dir hierbei den Stress ersparst, ist es für dich sicherlich hilfreich, wenn du bereits vor dem Geburtstermin alles Notwendige vorbereitest. Sobald du die Geburtsurkunde erhalten hast, kannst du die gewünschten Geburtsdaten noch eintragen.

Beantragt wird das Kindergeld dann bei der Familienkasse oder dem Arbeitsamt. Rückwirkend wird das Kindergeld nur für ein halbes Jahr bezahlt, warte mit dem Antrag also nicht zu lange. Du erhälst in der Regel vom Standesamt eine spezielle Ausführung der Geburtsurkunde für den Antrag des Kindergeldes, diese musst du zusammen mit dem ausgefüllten Antrag einreichen.

Noch mehr Service? Eine Familienkasse in deiner Nähe und Antragsformulare findest du hier.

Elterngeld

Das Elterngeld solltest du ebenfalls wie das Kindergeld schnellst möglichst bei der Elterngeldstelle des Jugendamtes beantragen, denn hier gibt es auch wieder eine maximale Anzahl an Monaten, bei denen rückwirkend bezahlt wird. Hier sind es allerdings nur 3 Monate.

Du brauchst folgende Unterlagen für die Beantragung:

  • Unterschriebener Antrag auf Elterngeld (wenn beide das Sorgerecht besitzen, müssen auch beide Elternteile unterschreiben)
  • Originale Geburtsurkunde deines Babys (spezielle Ausführung der Geburtsurkunde für den Antrag des Elterngeldes, den Sie in der Regel vom Standesamt erhalten)
  • Einkommensnachweise beider Elternteile (wenn nur ein Partner das Elterngeld beantragt, dann reicht der Einkommensnachweis dieses Partners).  Dazu muss der Arbeitgeber ein Formblatt ausfüllen.
  • Krankenkassenbescheinigung über Mutterschaftsgeldzahlung
  • Nachweis von bereits vorhandenen Kindern
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Mutterschaftsgeldzuschuss (nach der Entbindung)

Den Antrag und die Bescheinigung (Krankenkasse, Arbeitgeber) kannst du online herunterladen.

Elternzeit

Wenn du berufstätig bist, solltest du die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit bei deinem Arbeitgeber beantragen. Weisst du schon früher Bescheid, kannst du dies auch schon früher mit deinem Arbeitgeber besprechen. Wichtig ist hierbei eine schriftliche Beantragung und die Angabe über die Dauer darf nicht vergessen werden, so können spätere Streitigkeiten und Diskussionen vermieden werden.

 

Die Dauer der Elternzeit beschränkt sich auf max. 3 Jahre. Sie kann von beiden Partnern nacheinander, gleichzeitig oder auch nur von einem alleine genommen werden. Je nachdem für welche Variante du dich entscheidest, errechnet sich die Dauer für den Einzelnen. Den Antrag erhälst du von deinem Arbeitgeber.

Kranken­versicherung

Bei der Krankenversicherung kannst du dir dann etwas mehr Zeit lassen, denn dein Baby ist Dank des deutschen Gesundheitssystems automatisch krankenversichert. Du kannst deinen Schatz innerhalb der ersten zwei Monate schriftlich anmelden. Für die Anmeldung benötigst du die Geburtsurkunde (spezielle Ausführung der Geburtsurkunde für die Krankenversicherung, die du in der Regel vom Standesamt erhälst).

Sind beide Elternteile bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, so wird dein Kind beim berufstätigen und/oder besserverdienenden Elternteil mitversichert. Ob dein Kind privat oder gesetzlich versichert wird, hängt von der Krankenversicherung der Eltern ab. Ist ein Elternteil privat versichert, so muss auch dein Baby in der Regel privat versichert werden. Den Antrag erhälst du bei deiner Krankenkasse (zumeist auch online).

Wenn du dies alles erledigt hast, kann nichts mehr schief gehen und du kannst die gemeinsamen Stunden mit deiner Familie und vor allem mit deinem Liebling genießen!